Was ist ein Gartenhaus?
Laut Definition ist ein Gartenhaus ein Gebäude, das man vorübergehend nutzt und das auf keinen Fall als Wohnraum angesehen werden darf. Das bedeutet, es darf keine Küche und kein Badezimmer haben. Und es sollte problemlos wieder abbaubar sein. Ein Häuschen, das fest mit einem Betonfundament verbunden ist, ist nach der Definition kein Gartenhaus mehr.
An der Grundstücksgrenze können laut Landesbauordnung Bauten von maximal 3 Metern Höhe errichtet werden, wenn sie eine Einzellänge auf der Grenze zum Nachbarn von 9 Metern nicht überschreiten. Zulässig sind zum Beispiel nur Garagen, Gewächshäuser oder Abstellräumlichkeiten.
Ob eine Baugenehmigung für das geplante Gartenhaus erwirkt werden muss, erfahren Eigentümer beim örtlichen Bauordnungsamt. Dort erhalten sie auch Angaben zu den anfallenden Kosten und zur Dauer des Genehmigungsverfahrens.
In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW) bei 30 Kubikmeter Rauminhalt. Ein Haus mit einer Fläche von 4 x 3 Meter und einer Höhe von 2,5 Meter kommt auf diese 30 Kubikmeter. In der Regel sind Gartenhäuser bis zu 2,50 Meter hoch und genehmigungsfrei
Bauvorschriften
Wann ist eine Baugenehmigung notwendig?
Beim Errichten eines Gartenhauses muss zwingend das öffentliche Baurecht bzw. die jeweilige Länderbauordnung beachtet werden. Bebauungspläne werden von der Gemeinde erlassen und sind gesetzlich verankert. Dies dient in erster Linie dazu, Natur und Landschaft zu schützen und zugleich das Gesamtbild eines Stadtviertels zu erhalten.
Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (BauO NRW § 65 Abs. 1 Nr.1) bei 30 Kubikmeter Rauminhalt.
Ein Haus mit einer Fläche von 4 mal 3 Meter und einer Höhe von 2,5 Meter kommt auf diese 30 Kubikmeter. In der Regel sind Gartenhäuser bis zu 2,50 Meter hoch und genehmigungsfrei.
Trotzdem heißt dies nicht, dass nicht andere Vorschriften (wie beispielsweise der Brandschutz) eingehalten werden müssen.
(Landesbauordnung NRW)
In anderen Bundesländern gelten teilweise abweichende Bedingungen.
Auch ist es ratsam, seinen Nachbarn über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis zu setzen. Gerade bei Grenzbebauungen vermeiden Sie so unangenehme Auseinandersetzungen über das neu errichtete Gartenhaus. Bei Bauten direkt auf der Gartengrenze zum Nachbarn ist zudem Vorsicht geboten: Sehr häufig können Sie hier mit dem Gesetz in Konflikt geraten.
Nur unter den folgenden Bedingungen dürfen Gartenhäuser direkt auf der Grenze des Grundstücks errichtet werden, in allen anderen Fällen muss ein Mindestabstand von 3 Metern eingehalten werden.
- es enthält keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
- die mittlere Wandhöhe beträgt max. 3 Meter
- die Gesamtlänge je Grundstücks-Grenze beträgt max. 9 Meter
Um die von Bundesland zu Bundesland variierende Baugesetzgebung zu vereinheitlichen, gibt es die länderübergreifende Musterbauordnung (MBO). Diese soll den einzelnen Ländern aber lediglich als Richtlinie dienen. In Sachen Grenzbebauung haben so gut wie alle Bundesländer (außer Rheinland-Pfalz) diese Vorgaben übernommen. Befassen Sie sich unbedingt vor Bau des Gartenhauses mit den für Sie relevanten Paragraphen, denn in einigen Fällen wurde die Bauordnung noch um einige Richtlinien erweitert.
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